Insgesamt listet Zenthöfer 19 sogenannte Plagiatsfragmente auf – ganze Passagen wurden mehr oder minder abgeschrieben. So weist Zenthöfer nach, dass sich Huber aus einer Arbeit von Dieter Roth, dem Mitbegründer der Forschungsgruppe Wahlen, kräftig bedient hat. Selbst die Gliederung von Roths Buch „Empirische Wahlforschung“ aus dem Jahr 1998 ist demnach zum Teil wortgleich in die Magisterarbeit kopiert worden. „An sehr vielen Stellen gibt Huber fremde Gedanken als eigene aus“, resümiert Zenthöfer. Dabei sei Vorsatz anzunehmen. „Es handelt sich nicht um Flüchtigkeitsfehler.“
Der Plagiateforscher fand zudem heraus, dass Huber beim Verfassen seiner Doktorarbeit auch aus der eigenen Magisterarbeit abgeschrieben hat – wobei die drei beanstandeten Textpassagen ursprünglich aber aus einem Buch des Sozialwissenschaftlers Wolfgang Hartenstein stammen.
Als Zenthöfer seine Plagiatsvorwürfe im Mai erstmals öffentlich machte, konnte er auf 26 Seiten von Hubers Doktorarbeit insgesamt 25 Zitate ohne oder mit falscher Quellenangabe nachweisen. Mittlerweile hat der Plagiatejäger seine Analyse fortgeschrieben und 20 weitere Stellen gefunden, wo Huber sich aus anderen Werken ohne hinreichende Belege bedient habe. Die Analyse liegt unserer Zeitung vor. Selbst den einstigen ZDF-Historiker Guido Knopp hat Huber demnach nicht ordentlich zitiert. Zenthöfer ist allerdings noch nicht ganz fertig – gerade am Ende der Dissertation, so der Forscher zu unserer Zeitung, vermute er noch „dicke“ Plagiate.
Gespannt darf man sein, wie der Promotionsausschuss mit diesen Erkenntnissen umgeht – und ob Huber Doktor bleiben kann. Nach der Promotionsordnung ist eine Aberkennung des Doktorgrades nur maximal fünf Jahre nach Abgabe der Arbeit möglich. Diese Frist ist längst verstrichen.