Kindesmissbrauch in 78 Fällen: Landwirt verurteilt
Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 78 Fällen ist ein 62-Jähriger aus einem Dorf im Landkreis Weilheim-Schongau vom Amtsgericht Weilheim zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte neun Mädchen missbraucht.
Landkreis – Es kamen viele Kinder auf den Bauernhof des 62-Jährigen, vor allem Mädchen. Sie durften dort die Kühe streicheln, die Kälbchen besuchen, mit dem Bulldog fahren und Heu aus der Scheune holen. Manchmal ist der Landwirt mit ihnen mit seinem Traktor auf eine seiner Kuhweiden gefahren oder hat sie in den Wald mitgenommen, damit sie die Tiere dort beobachten können.
Auf den ersten Blick war es eine bäuerliche Idylle, die die Kinder auf dem Bauernhof des Angeklagten erlebten. Doch der Schein trog: 80 Fälle des sexuellen Missbrauchs an Kindern waren in der Anklage zusammengefasst, die der Staatsanwalt zu Beginn des Prozesses vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Weilheim verlas. Einmal soll sich der Landwirt an einer erwachsenen Frau vergangen haben. Mit jedem Anklagepunkt bröckelte die Fassade der heilen ländlichen Dorfidylle ein Stückchen weiter ab. Während die Anklage verlesen wurde, hielt der 62-Jährige den Kopf gesenkt und schaute zu Boden.
In nahezu keiner Situation waren die Mädchen vor den Grapschereien des 62-Jährigen sicher gewesen: Er zog ihnen das T-Shirt hoch und streichelte ihre Brüste und Bäuche während sie die Kühe besuchten, mit ihm Bulldog fuhren, griff ihnen zwischen die Beine, während sie sich bückten, küsste sie auf den Mund, versuchte ihnen die Zunge zwischen die Lippen zu schieben. Mit einem Mädchen war er auf eine Kuhweide gefahren, wo es sich nach seinen Angaben das Kleid selbst ausgezogen haben soll. Daraufhin streichelte der Angeklagte das Mädchen ausgiebig. Dieser Vorfall wog nach Ansicht des Gerichts besonders schwer.
Der Mann verging sich an neun verschiedenen Mädchen im Alter zwischen acht oder neun – genau war das nicht mehr festzustellen – und 13 Jahren, wobei die meisten zum Tatzeitpunkt noch nicht im Teenager-Alter waren. Eines der Mädchen ist eine Verwandte des Landwirtes. Seine Mandantin sei von Anfang an unter enormem Druck gestanden, der auch aus dem familiären Umfeld des Angeklagten auf sie ausgeübt worden war, sagte der Anwalt des Mädchens vor Gericht.
Die angeklagten Taten beging der Mann zwischen Sommer 2008 oder 2009 und Herbst 2015. Drei Mädchen waren als Nebenklägerinnen an dem Prozess beteiligt. Bis zur Gerichtsverhandlung hatte sich der Mann noch bei keinem seiner Opfer entschuldigt. Die Öffentlichkeit war für die Dauer der Aussage des Angeklagten ausgeschlossen, weil der Mann Angaben zu seinem persönlichen und intimen Lebensbereich machen wollte, die auch die meist minderjährigen Opfer beträfen, so die Begründung der Richterin.
Der Angeklagte muss bei seiner mehrere Stunden dauernden Aussage ein umfassendes Geständnis abgelegt haben. Zwei der angeklagten Taten waren weggefallen, die übrigen angeklagten Fälle hat der 62-Jährige eingeräumt. Das sagte Richterin von Hirschfeld, als die Zuschauer den Sitzungssaal wieder betreten durften.
Eine Mutter, deren Töchter unter den Missbrauchsopfern sind, schilderte, wie es ihren Mädchen heute geht. „Der Missbrauch ist ein Thema, das unterschwellig immer da ist.“ Sie berichtete, dass ihre Mädchen Angst vor Männern haben und darauf bedacht sind, beim Umkleiden nicht beobachtet zu werden. Sie erzählte auch, wie schwer es ihren Kindern gefallen ist, gegen den Landwirt auszusagen. Wie schwierig dieser Schritt in dem dörflichen Umfeld war, in dem sie alle leben. Sie seien als Familie zu dem Schluss gekommen, die Taten nicht auf sich beruhen zu lassen, damit das nicht anderen Kindern weiter passiere, das sei ihren Mädchen wichtig gewesen.
Die Mutter hatte ihren Stuhl während ihrer Aussage so platziert, dass sie dem Angeklagten direkt gegenüber saß. „Das Ziel war von Anfang an klar. Es geht nicht um Strafe, es geht darum, ihn zu stoppen“, sagte die Mutter. Inzwischen sei sie froh, diesen Schritt an die Öffentlichkeit gewagt zu haben, um zu zeigen, dass Kindesmissbrauch kein Kavaliersdelikt sei. Es sei an vielen Stellen im Dorf ein offenes Geheimnis gewesen, dass der Angeklagte „seine Finger nicht bei sich behalten kann“. Nach dieser Aussage entschuldigte sich der Angeklagte bei der Frau.
Klare Worte fand die Richterin bei der Urteilsbegründung: Die dreijährige Haftstrafe sei zu verhängen gewesen: „Sie haben sich sehr junge Mädchen ausgesucht.“ Es seien viele Taten an vielen Kindern gewesen über einen langen Zeitraum. „Es war allerhöchste Eisenbahn, dass jemand aus Ihrem Dorf zur Polizei gegangen ist.“ Ob der 62-Jährige ins Gefängnis geht, ist noch unklar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Richterin und Staatsanwalt gehen davon aus, dass der Landwirt eine Instanz weiter zieht.
Kathrin Hauser