Neues Gesetz setzt auf 1500 Kilometer Radwege für Bayern

Knapp zwei Wochen vor der Gerichtsentscheidung zum Radentscheid legen CSU und Freie Wähler ihren Entwurf für ein Fahrradgesetz vor. Den Initiatoren des Volksbegehrens geht das Papier nicht weit genug.
München - Bis 2030 sollen in Bayern 1500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz entstehen. Dies sieht der Entwurf des neuen Radgesetzes vor, den die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern am Montag in München vorgestellt haben.
Ferner setzt das Gesetz auf mehr Verkehrssicherheit, eine zentralisierte Planung von Infrastrukturprojekten und eine günstigere Mitnahme des Fahrrads im Schienenpersonenverkehr für einen Euro pro Fahrt und Fahrrad. Das Gesetz soll bereits am Dienstag in erster Lesung im Landtag diskutiert werden.
Wie hoch die Kosten für die Maßnahmen konkret sein werden, ist laut Gesetzentwurf noch nicht anschließend zu sagen. „Für die Jahre 2024 bis einschließlich 2030 ergibt sich nach erster Abschätzung ein Finanzbedarf von rund 560 Millionen Euro zur Umsetzung der Maßnahmen des Gesetzes beziehungsweise rund 80 Millionen Euro pro Jahr“, heißt es im Entwurfstext.
Die Staatsregierung steht in Sachen Radgesetz im Wahljahr unter besonderem Handlungsdruck. Am 7. Juni will der bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob das von mehr als 100.000 Unterstützern beantragte Rad-Volksbegehren im Freistaat rechtlich zulässig ist. Von der Entscheidung hängt ab, ob die Initiatoren die nächste Runde erreichen und es ein bayernweites Volksbegehren gibt. Die Staatsregierung hält das Volksbegehren rechtlich für unzulässig.
„Wir kritisieren, dass parallel zur laufenden Gerichtsverhandlung schnell ein zweiter Radgesetzentwurf vorgelegt wird und dass der Radentscheid Bayern - im Gegensatz zu den Radentscheiden in Berlin und NRW - nicht an der Erarbeitung des angestrebten Radgesetztes beteiligt wurde“, sagte Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern. Generell sei es aber als erster Erfolg des Radentscheids zu werten, dass Bayern nun ein Radgesetz bekomme, auch wenn die vorgesehenen Mittel im Vergleich zum Straßen- und Schienenverkehr nur marginal seien. dpa