Corona-Karten für Bayern werden neu gemischt: Diese Positionen vertrat Söder bei Merkels MPK
Um 12.30 wollen sich heute die Länderchefs mit der Bundesregierung zusammensetzen. Neben Fluthilfen lautet das Thema vor allem Corona. Und da könnten sich die Regeln im Herbst verschärfen.
- Am 10. August um 12.30 Uhr treffen sich die deutschen Ministerpräsidenten zum digitalen Corona-Gipfel.
- Bereits vorab kündigte unter anderem Markus Söder seine klaren Standpunkte zu den offenen Themen an.
- Die aktuellen News zur Ministerpräsidentenkonferenz aus bayerischer Sicht lesen Sie in diesem Live-Ticker.
Berlin/München - Am Dienstag, 10. August, früher als geplant, treffen sich die Regierungschefs aus Bund und Ländern mit Kanzlerin Angela Merkel, um über die künftige Corona-Strategie im Herbst zu beraten, auch genannt: Ministerpräsidentenkonferenz, kurz: MPK. In Anbetracht einer vierten Welle sowie einer aktuellen Impfquote von 54,8 Prozent (Stand 8. August) der Gesamtbevölkerung, ergeben sich neue Fragen für die Bund-Länder-Runde:
- Wie wird mit Geimpften, Genesenen oder Ungeimpften umgegangen?
- Ist die Orientierung an den Inzidenzwerten noch sinnvoll oder sollte es eine differenzierte Erfassung des Pandemiegeschehens geben?
- Wie können die Corona-Regeln für den Herbst angepasst werden?
Zu den Hauptthemen der heutigen Konferenz werden unter anderem die Ausweitung der Testpflicht sowie verstärkte Anreize und Appelle, die die Impfbereitschaft verbessern sollen, gehören. Beispielsweise könnten die Corona-Schnelltests ab Mitte Oktober nicht mehr kostenlos sein. Auch die Orientierung an der Sieben-Tage-Inzidenz steht zur Diskussion. Heftig umstritten ist auch, ob Ungeimpfte weniger Rechte zurückbekommen, als Geimpfte.
Markus Söder: Härtere Einschränkungen für Ungeimpfte und einheitliche Impfstrategie für Schüler
Wie sich Bayerns Ministerpräsident zu den Punkten positionieren wird, hat er bereits deutlich gemacht. Kürzlich twitterte er: „Wer ein Impfangebot hatte und es bewusst ausschlägt, kann auf Dauer nicht mehr kostenlos getestet werden“. Söder und weitere Unionspolitiker wie Kanzleramtschef Helge Braun und Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer fordern, dass nur noch Geimpfte und Genesene an Sport- oder Kulturveranstaltungen teilnehmen dürfen. Interessant dabei: Der CDU-Chef und Kanzlerkandidat Armin Laschet sieht das ganz anders.
Söder will zudem „eine verbindliche Formel aus Inzidenzwert, Impfquote und belegten Krankenhausbetten, um zu wissen, ab wann Maßnahmen ergriffen werden müssen – und welche Rechte sich für Geimpfte daraus ergeben“, wie er der Augsburger Allgemeinen erklärte. Außerdem will er über seine Pläne für ein Schüler-Impfprogramm gegen das Coronavirus sprechen. Zudem werden die Länderchefs auch über die milliardenschweren Soforthilfen für Flutopfer sprechen.
Bayern: Noch gelten folgende Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus
In Bayern lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Montag (9. August) bei 16,1, mit 189 bestätigten Neuinfektionen innerhalb eines Tages. Die bundesweite Inzidenz lag bei 23,1.
Corona in Bayern: Das sind die derzeit gültigen Regeln und Maßnahmen
Die Maßnahmen sind aktuell unterteilt in Inzidenzstufen. Hierbei sind die Schwellen „über 50“ und „über 100“ wichtig. Sowie der Wert 35 für Großveranstaltungen und 25 für den Schulbetrieb.
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge über einem Schwellenwert liegt, stehen strengere Regeln an, die von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, dem Landratsamt oder der Stadtverwaltung bekannt gegeben werden. Es wird erst gelockert, wenn der Wert fünf Tage hintereinander unter dem Grenzwert liegt.
- Ist die Inzidenz unter 50, dürfen sich maximal zehn Privatpersonen aus beliebig vielen Haushalten treffen, ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, Genesene und Geimpfte.
- Liegt der Wert über 100, sind Zusammenkünfte von maximal zehn Privatpersonen aus drei Haushalten erlaubt.
- Für private Feste, wie Geburtstage, Hochzeiten und andere Feste gelten wiederum gesonderte Regeln: Zwischen 50 und 100 dürfen 50 Personen, mit negativem Test, draußen feiern und drinnen 25. Unter einer Inzidenz von 50 sind es doppelt so viele Gäste und es besteht keine Testpflicht mehr.
Zuletzt wurde in Bayern die Nachweispflicht für Reiserückkehrer ab zwölf Jahren beschlossen. Auch die Sonderregel für Bars und Kneipen, die noch bis zum 25. August gilt, wurde erst eingeführt. Die Schankwirtschaften dürfen zwar geöffnet haben, die Gäste müssen in geschlossenen Räumen allerdings am Tisch bedient werden. Der Ausschank an der Theke ist verboten. Auch Großveranstaltungen und Messen mit bis zu 20.000 Zuschauern sind wieder erlaubt.
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